Rechtsprechung
SG Gelsenkirchen, 29.05.2006 - S 2 SO 26/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einordnung eines einen Rückforderungsanspruch nach § 45 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) begründenden Verhaltens als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung; Eröffnung des Rechtswegs zu den Sozialgerichten für Feststellungsklagen nach § 184 S. 1 Insolvenzordnung (InsO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Baden-Württemberg, 30.08.2005 - L 9 SF 863/05
Rechtsweg zur Zivilgerichtsbarkeit bei deliktischer Haftung des Arbeitgebers bei …
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 29.05.2006 - S 2 SO 26/05
Das Sozialgericht Gelsenkirchen teilt darum nicht die Rechtsauffassung des LSG BW (Beschluss vom 30.08.2005 - L 9 SF 863/05 B -), dass es sich bei der Feststellung einer unerlaubten Handlung um einen vorrangig bürgerlich-rechtlichen Anspruch handele mit der Folge, dass für die beantragte Feststellung die Zivilgerichtsbarkeit zuständig sei.
- LG Itzehoe, 18.07.2008 - 9 T 27/08
Zuständige Gerichtsbarkeit für die Klage einer gesetzlichen Krankenkasse gegen …
Klagt eine gesetzliche Krankenkasse gegen einen in Insolvenz gefallenen Arbeitgeber auf Feststellung, dass er unstreitig rückständige Beiträge aus dem Rechtsgrund der unerlaubten Handlung schulde, so ist die Sozialgerichtsbarkeit zur Entscheidung berufen (Anschluss an SG Gelsenkirchen ZfF 2007, 252; gegen LSG Baden-Württemberg v. 30.8.2005 - L 9 SF 863/05 B; Abgrenzung zu BGH NJW 1976, 2129; BGH ZIP 1984, 633 = NJW 1984, 1622; BGH ZVI 2006, 311 = NJW 2006, 2922).cc) Haben die Sozialgerichte über öffentlich-rechtliche Zahlungsansprüche auch dann zu entscheiden, wenn sie auf unerlaubte Handlung gestützt werden, so muss der Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit auch dann begründet sein, wenn neben der Zahlungsklage die Feststellung begehrt wird, dass der Anspruch aus unerlaubter Handlung begründet sei (so auch SG Gelsenkirchen ZfF 2007, 252).
- LG Freiburg, 13.04.2011 - 3 T 23/11
Rechtswegzuständigkeit: Klage auf Feststellung einer Insolvenzforderung aus …
Aus demselben Grund greifen auch der vom LG Itzehoe ins Feld geführte Gesichtspunkt der Prozessökonomie oder die Ausführungen des SG Gelsenkirchen zu einem Rückforderungsanspruch aus § 45 SGB X nicht durch (LG Itzehoe B. v. 18.07.2008 -9 T 27/08- Rn. 27 -zitiert nach juris, SG Gelsenkirchen U.v. 29.05.2006 -S 2 SO 26/05- Rn. 13f. -zitiert nach juris, wie hier: VG Schleswig B.v. 25.05.2009 -15 A 56/09- Rn. 6 -zitiert nach juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - L 1 AR 5/11
Insolvenzverfahren - Restschuldbefreiung - öffentlich-rechtliche Streitigkeit - …
Gleiches muss auch für die hier begehrte Feststellung, dass der Forderung eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung im Sinne der genannten Vorschriften der InsO zu Grunde liegt, gelten (ebenso SG Gelsenkirchen, U. v. 29.05.2006 - S 2 SO 26/05 -). - SG Düsseldorf, 22.10.2008 - S 23 SO 40/06 Das Gericht teilt nicht die Auffassung des SG Gelsenkirchen aus dessen Entscheidung vom 29.05.2006 (Az. S 2 SO 26/05) für einen vergleichbaren Fall.